Schauspielhaus Köln wird umfassend saniert

Kölner Rat folgte auf Sondersitzung dem Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“

von Andreas Rehnolt

Schauspielhaus Köln wird umfassend saniert

Kölner Rat folgte auf Sondersitzung dem
Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“

Köln - Das Kölner Schauspielhaus soll, wie auch das Opernhaus der Domstadt nicht abgerissen und neu gebaut, sondern umfangreich saniert werden. Das hat der Rat der Stadt auf seiner Sondersitzung am Dienstagabend beschlossen. Das Stadtparlament entsprach damit den Forderungen eines Bürgerbegehrens, das sich gegen den ursprünglich vom Rat am 17. Dezember 2009 beschlossenen Neubau des Schauspielhauses gewandt hatte.
Ziel der Sanierung des Schauspielhauses ist nun das Schaffen einer zukunftsfähigen, höchst funktionsgerechten und eigenständigen Spielstätte, hieß es nach dem Ratsbeschluß vom Dienstag. Unabhängig von der Sanierung des Schauspielhauses sollen die erarbeiteten Vorschläge zur Sanierung des Opernhauses schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Opernterrassen werden in die Raumplanungen mit einbezogen. 
Ein „Runder Tisch“ wird nach Angaben der Stadt den Sanierungsprozeß fachlich begleiten. Neben der Stadtverwaltung sollen unter anderem die Intendanten von Oper und Schauspiel, die Bürgerinitiative zum Erhalt des Schauspielhauses, der Personalrat der Bühnen sowie andere relevante Gruppen beteiligt werden. Sämtliche Vorschläge zur Sanierung sollen einbezogen werden, die Sparte Tanz wird ebenfalls berücksichtigt, hieß es in der Mitteilung der Stadt weiter.
Zur Erarbeitung der Sanierungsvorschläge (Machbarkeitsstudie) werden 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung prüft die Machbarkeit und die Realisierungsbedingungen und kalkuliert die groben Kosten einschließlich der Folgekosten für die verschiedenen Sanierungsvarianten, insbesondere die Hauptvarianten der Initiatoren des Bürgerbegehrens und die Variante der Schauspielintendantin.
Außerdem hat der Rat die Verwaltung beauftragt, zügig die vergaberechtliche Situation sowie mit dem Anwalt der Riphan-Erben die Urheberrechtsfrage zu klären und Abstimmungsgespräche mit der Denkmalbehörde zu führen. Der Rat hatte Mitte Dezember letzten Jahres die Bühnen der Stadt Köln mit der Entwurfsplanung für die Sanierung des Opernhauses und den Neubau des benachbarten Schauspielhauses auf der Grundlage der Überarbeitung der ursprünglichen Planung beauftragt. Die Weiterplanung sollte beinhalten: die Sanierung des Opernhauses, den Neubau des Schauspielhauses am Offenbachplatz, die Sanierung des externen Produktionszentrums und des externen Orchesterprobesaals unter Verzicht auf Ballettproberäume. Die Baukosten für die Realisierung dieses Vorentwurfes wurden von Architekten und externen Kostenprüfern auf rund 290 Millionen Euro  Bruttogesamtkosten geschätzt.
Gegen diesen Beschluß richtete sich ein Bürgerbegehren, über das der Rat in seiner Sondersitzung vom gestrigen Dienstag zu entscheiden hatte. Am 2. März hatten Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Schauspielhaus“ Oberbürgermeister Jürgen Roters nach eigenen Angaben rund 30.500 Unterschriften übergeben. Am 17. März  reichten die Initiatoren nach eigenen Angaben weitere 23.000 Unterschriften bei Stadtdirektor Guido Kahlen ein. Damit war bereits das erforderliche Quorum für das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Soll das Kölner Schauspielhaus erhalten und saniert werden“ erfüllt, so daß die weiteren eingereichten Unterschriften nicht mehr überprüft wurden. Nach Vorprüfung der Verwaltung sind alle formellen Kriterien zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens erfüllt. Der Rat schloß sich der Rechtauffassung der Verwaltung an und erklärte das Bürgerbegehren einstimmig für zulässig.