Weise Entscheidung
Karlsruhe stärkt Kirchen den Rücken
Von Lothar Leuschen
Unter bestimmten Umständen dürfen Kirchen darauf bestehen, daß ihre Mitarbeiter auch Mitglieder der Kirche sind. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Kirche in Deutschland den Rücken gestärkt und dem Bundesarbeitsgericht widersprochen. Die Richter haben ein weises Urteil getroffen, weil sie die konfessionelle Bindung an die jeweilige Stellenbeschreibung knüpfen. Es geht also darum, mit genau welchem Auftrag ein neuer Mitarbeiter bedacht werden soll. Wenn für seine Arbeit das Bekenntnis zum Glauben von Bedeutung ist, darf die Kirche seine Mitgliedschaft voraussetzen. Das hat vor allem dann Sinn, wenn der Auftrag damit verbunden ist, die Grundbotschaft des Arbeitgebers, also der Kirche zu transportieren. In bestimmten Fällen ist es also nicht gleichgültig, wie ein Mitarbeiter zum Glauben steht. Um das zu untermauern, darf die Kirche verlangen, daß ein künftiger Angestellter auch Mitglied der Kirche ist. Das Gericht hat in dem konkreten Fall eine Entschädigungszahlung negiert, nachdem ein konfessionsloser Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden war.
Das Urteil der Karlsruher Richter schafft Klarheit und Transparenz. Es erklärt auch, daß ein katholisches Krankenhaus nicht darauf bestehen kann, daß ein Arzt sich nicht scheiden läßt. Denn für die Qualität der Arbeit eines Mediziners gelten Kriterien, die mit seinem Glauben nichts zu tun haben.
Für die Kirchen in Deutschland bedeutet die Rechtsprechung, daß sie dort auch durch die Auswahl ihres Personals weiter Profil bilden können, wo der Arbeitsauftrag mit der Vertretung ihrer Kernaussagen vor allem nach außen verbunden ist. Das ist entscheidend, weil sonst die Gefahr bestünde, daß sie abseits der unmittelbaren Arbeit in den Kirchen mit ihren Werten und mit ihrer Haltung in der Gesellschaft kaum mehr stattfinden. Hätte das Verfassungsgericht das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt, wäre das angesichts der Besucherzahlen in Gottesdiensten ein herber Rückschlag im Existenzkampf der Kirchen gewesen.
Der Kommentar erschien am 24. Oktober in der Westdeutschen Zeitung.
Übernahme des Textes mit freundlicher Erlaubnis des Autors.
Redaktion: Frank Becker
|

