Bekanntmachungdes Königlichen National-Theaters
zu Berlin Die General-Direction des Königl. National-Theaters zu Berlin macht hiermit bekannt, daß auswärtige Schauspieler oder Schauspielerinnen, welche auf diesem Theater Gastrollen zu geben wünschen, mindestens zwey Monate vor ihrer etwanigen Durchreise durch Berlin schriftlich bey der Direction sich deshalb gemeldet haben müssen, um zu ersehen, ob und unter welchen Bedingungen ihr Gesuch zuläßig sey oder nicht. Denjenigen, welche erst bey ihrer Anwesenheit oder kürzere Zeit vorher, als hier bestimmt ist, darum ansuchen sollten, können ohne Ausnahme keine Gastrollen zugestanden werden.
Berlin, den 24sten April 1811.
Iffland
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