Rechte und Pflichten in der Ehe

Ein neuer Ratgeber der Gleichstellungbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss informiert

von Andreas Rehnolt

Das ist es nicht! (Archiv Musenblätter)
Ratgeber informiert über Rechte
und Pflichten in der Ehe


Die Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss wollen die 31-seitige Broschüre auch im Standesamt auslegen


Neuss - Die Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss haben jetzt einen Ratgeber vorgestellt, der über Rechte und Pflichten in der Ehe informiert. Die 31-seitige Broschüre unter dem Titel "Drum prüfe, wer sich ewig bindet" soll nach den Worten der Neusser Gleichstellungsbeauftragten Christel Thissen Heiratswilligen im Vorfeld der Eheschließung darüber informieren, was sie beim künftigen Zusammenleben erwartet. Behandelt werden vor allem rechtliche Fragen zum Rahmen der gegenseitigen Verpflichtungen, zur Regelung der bestehenden Finanzen oder zu späterer Versorgung und Unterhalt auch schon vor den Flitterwochen. Vor allem Frauen stellten sich oft Fragen zur Rechtssituation als Ehefrau und suchten nach Informationen, wann sie etwa einen Ehevertrag brauchen, so Thissen weiter.

Das informative und leicht verständliche Heft ist von der Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, des Rhein-Kreises Neuss sowie der Gemeinden Rommerskirchen und Jüchen erarbeitet worden. Mit einer Auflage von zunächst 4.000 Exemplaren soll es unter anderem in den Bürgerbüros und den Standesämtern ausgelegt werden. Thissen kann sich gut vorstellen, daß die Broschüre bei der gemeinsamen Bestellung des Aufgebots der künftigen Eheleute an die Partner ausgehändigt wird. "So könnte auch die Hemmschwelle sinken, trotz rosaroter Gefühle füreinander auch solche ernsten Dinge zu besprechen und zu regeln", betonten die Gleichstellungsbeauftragten vor der Presse.

Nach ihren Angaben sind derzeit etwa 38 Millionen Frauen und Männer in Deutschland verheiratet, rund 400.000 Ehen werden jedes Jahr geschlossen. Manche Verbindung gehe vorzeitig in die Brüche und der bundesweite Trend gehe dahin, daß schon in wenigen Jahren vielleicht bereits jede zweite Ehe geschieden wird, so Thissen weiter. In den familienrechtlichen Bestimmungen des


Das auch nicht! (Archiv Musenblätter)
Bundesgesetzbuches sei zwar geregelt, welche Rechte und Pflichten Eheleute haben, aber mit einem Ehevertrag könnten persönliche Vorstellungen für die Zeit der Ehe besser realisiert werden, betonten die Gleichstellungsbeauftragten. Auch bei einer Scheidung werde die Situation einfacher werden. Die Broschüre versteht sich als Hilfsangebot in erster Linie für diejenigen, die zum ersten Mal zum Traualtar oder Standesamt schreiten und will nach den Worten der Neußer Gleichstellungsbeauftragten "nicht dazu animieren, nicht zu heiraten."

Das Heft informiert unter anderem über die Namensführung, die Aufgabenverteilung, die gemeinsame Ehewohnung, den Hausrat, Fragen des Wirtschafts- und Taschengelds, des Umgangs mit Schulden und behandelt auch Sinn und Zweck eines Ehevertrages, das Güterrecht und eventuelle Fragen gerichtlicher Kontrolle. "Eine individuelle Beratung kann die Broschüre nicht ersetzen", betonte Thissen. Heiratswillige ausländische Staatsangehörige sollten beachten, dass für sie meist die Gesetze der Heimatländer gelten, deren Regelung oft erheblich vom deutschen Recht abweichen können.

Internet: www.neuss.de/buergerservice/hilfestellungen/


Die Musenblätter-Redaktion empfiehlt: Die Broschüre nicht nur im Standesamt, sondern und vor allem in den christlichen Kirchen und Moscheen des Landes auslegen.  Warum? Darum:

Paulusbrief an die Epheser 5, 22 "Die Weiber seien untertan ihren Männern als dem Herrn"

Paulusbrief an die Kolosser 3, 18 "Ihr Weiber seid untertan euren Männern in dem Herrn, wie
sich´s gebühret"

Petrusbrief 1, 1-5 " Desselbigen gleichen sollen die Weiber ihren Männern untertan sein..." u.s.w.


Sure 4, 38 "Die Männer sind höherstehend als die Weiber, weil Gott jene vor diesen
ausgezeichnet (...). Die Ehrbaren sind gehorsam (...) diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, vermahnet, verlasset ihr Lager und schlaget sie."

Sure 24, 31 "Sage auch den gläubigen Frauen, sie möchten ihre Blicke niederschlagen, ihre
Keuschheit bewahren und ihre Reize nicht enthüllen, bis auf das was sichtbar ist. Sie möchten ihre Schleier um ihren Busen schlagen und und ihre Reize vor niemandem entblößen als vor ihren Männern, ihren Vätern, den Vätern ihrer Männer, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Männer, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder, den Söhnen ihrer Schwestern (...)" (Quelle: Thomas Patrick Hughes "Lexikon des Islam")

Sunnitisches Recht: Ein Ehemann kann sich von seiner Frau scheiden (nicht sie von ihm),
ohne daß irgendein Verschulden von ihrer Seite vorliegt. Talaqu´l-Badi, die irreguläre Form der Ehescheidung besteht darin, daß der Ehemann die Scheidungsformel ausdrücklich oder metaphorisch dreimal hintereinander ausspricht, zum Beispiel: Du bis geschieden! Du bist geschieden! Du bist geschieden". Sogar wenn der Mann nur drei Finger hochhält oder drei Steine auf die Erde fallen läßt, wird das für ausreichend gehalten, daß die Scheidung rechtskräftig wird. (Quelle: Thomas Patrick Hughes "Lexikon des Islam")