Am 1. März beginnt die Schutzzeit für Gehölze

- zum Schutz von Vögeln und anderen Tierarten während der Brut und Aufzuchtzeit

von Andreas Rehnolt/Bec.

Heckenbraunelle - Foto © s.kunka / pixelio.de
Am 1. März beginnt die Schutzzeit für Gehölze
 
- zum Schutz von Vögeln und anderen Tierarten
während der Brut und Aufzuchtzeit
 
Viersen - Am 1. März beginnt bundesweit die Schutzzeit für Gehölze. Nach Angaben des Kreises Viersen vom Freitag dürfen Hecken, Gebüsche, andere Gehölze sowie Röhricht- und Schilfbestände bis Ende September nicht stark zurückgeschnitten, „auf den Stock“ gesetzt oder gar gerodet werden. Erforderliche Arbeiten - auch für geplante Bauvorhaben - können lediglich bis Ende Februar erfolgen. Die Schutzzeit gilt sowohl in der freien Landschaft als auch in Ortschaften, hieß es weiter.
 
Wer eine Rodung oder einen Rückschnitt außerhalb geschlossener Ortschaften plant, muß sich jedoch erkundigen, ob die Gehölze durch den Landschaftsplan ganzjährig geschützt sind. Das ganze Jahr sind zudem mit öffentlichen Mitteln angelegte Hecken, Bäume oder Obstwiesen geschützt. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erteilt werden. eine Ausnahme. Die Schonzeit von März bis September ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert und soll Vögel und andere Tierarten während der Brut-, Nist- und Aufzuchtzeit schützen.
 
Darüber hinaus bieten blühende Hecken und Gehölze Bienen, Hummeln und weiteren Insekten Nahrung. Schonende Form- und Pflegeschnitte an Gehölzen und Bäumen sind ganzjährig möglich. Aber auch bei diesen Arbeiten dürfen brütende Vögel nicht gestört werden. Wer Gehölze zurückschneiden möchte, muß diese nach bewohnten Nestern absuchen und diesen Bereich aussparen. Bäume in Hausgärten, Parks, Sportanlagen oder Friedhöfen dürfen während der Schutzfrist gefällt werden, wenn sich im Baum keine Nist-, Brut- oder Zufluchtstätte von Tieren befindet.


Foto © Heinrich Lange / pixelio.de

Verboten ist darüber hinaus, geschützten Tieren nachzustellen, diese zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dies gilt unter anderem für fast alle Vogelarten, Frösche, Kröten, Molche und Libellen sowie für Tiere streng geschützter Arten wie Fledermäuse, Biber und Kammmolch.
 
Mehr Informationen im Internet: www.kreis-viersen.de/gartenschutzzeit