Provinz-Posse aus dem gebirgichten Westfalen

Ein Sportverein will per Klage die Ă„nderung eines Buchtitels erreichen

Ein offenes Wort von Frank Becker

© Pendragon Verlag
Werte Leser!

Da glaubt man, schon jeden Unfug und jeden Hirnriß erlebt zu haben - und dann kommen ein paar Provinz-Vereinsmeier daher und setzen allem bislang im Literaturbetrieb  Dagewesenen
(mit Sport hat das nichts zu tun) eine schillernde Krone auf. Lesen Sie und staunen Sie.

Sportverein verklagt Pendragon Verlag


Gericht entscheidet am 2. April
über einstweilige Verfügung

 

Bielefeld
. Gerade ist von Renée Pleyter der Krimi „Tödlicher Hermannslauf“ im Bielefelder Pendragon Verlag erschienen. Und wenn es nach den Veranstaltern des wirklichen Hermannslaufs ginge, dann sollte der Roman auch ganz schnell wieder aus den Buchläden verschwinden. Der TSVE 1890 Bielefeld e. V. will per richterlichem Beschluß eine einstweilige Verfügung erwirken. Man fürchtet, daß der beliebte Hermannslauf durch den Titel einen Imageschaden erleidet und erhebt Anspruch auf das Markenrecht an dem Namen "Hermannslauf"..
 
Dabei dreht es sich in der fiktiven Geschichte von Renée Pleyter in erster Linie um eine leidenschaftliche Männerfeindschaft. Wie jedes Jahr treffen die beiden Wissenschaftler Weidinger und Mehlbaum beim Hermannslauf aufeinander. Genährt wird ihr Haß aufeinander nicht zuletzt durch einen wissenschaftlichen Disput über den wahren Ort der Varusschlacht – Detmold oder Osnabrück. Dahinter stecken akademische Eitelkeiten, Reputation, Fördergelder und nicht zuletzt Verletzungen aus längst vergangen Tagen, denn die beiden Männer kennen sich seit der Schulzeit und waren einst die besten Freunde. Der Fund eines archäologischen Indiz’ beim Start des Laufes ist die Initialzündung für eine atemberaubende Verfolgungsjagd.
 
Der Bielefelder Verleger Günther Butkus zeigt sich über die Klage verwundert: „Jedem, der das Buch in den Händen hält, ist auf dem ersten Blick klar, daß es sich hier um eine fiktive Geschichte, um einen Krimi, handelt. Auch inhaltlich geht es nicht darum, daß jemand durch den Hermannslauf selbst zu Tode kommt. Ich kann nicht erkennen, daß es durch den Roman zu einem Imageschaden des Laufes kommt. Zudem bedauere ich es sehr, daß der Verein, als wir ihn über das geplante Erscheinen des Buches informierten, gar nicht reagiert hat.“
Auch die Autorin selbst ist von der Klage überrascht: „Ich kann nicht glauben, daß mein Buch verboten werden soll. Daß ein Krimi im Umfeld des Hermannslaufs spielt, ist doch eine Hommage an den Lauf. Ich hätte mir eine produktive Zusammenarbeit, wie es vom Pendragon-Verlag angestrebt wurde, mit dem Sportverein gewünscht.“

Ob soviel Engstirnigkeit und Kurzsichtigkeit weiß man nicht, ob man lachen oder ob man weinen soll. Am besten nur den Kopf schütteln. Stellen Sie sich mal vor, ein jeder kleinkarierte Interessenverband würde einen Verlag verklagen, weil sein bürgeliches, wirtschaftliches oder politisches Umfeld im Titel oder Inhalt eines Krimis vorkommt: alle Regionalkrimis des Pendragon Verlages, von Emons, Grafit, Diogenes, Piper, KBV u.a.m. müßten sich der juristischen Überprüfung auf Gartenzwerg-Niveau stellen. Ja, wo kämen wir da denn hin? Als ob wir keine anderen Sorgen hätten. Und die hat unsere Gesellschaft wahrlich. Wehret solchen Kleingeistern! Zeigt ihnen ihre Grenzen. Weist sie in ihre Schranken.
 
Das Landgericht Bielefeld wird am 2. April in einer öffentlichen Sitzung über die einstweilige Verfügung entscheiden. Ich bin gespannt.

Sie bekommen derweil das Buch unzensiert im Sortiments-Buchhandel und beim
Pendragon Verlag - Stapenhorststr. 15 - 33615 Bielefeld - Telefon: 0521 69689 - Fax: 0521 174470
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