Kündigung der Ex-Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters heute vor dem Landesarbeitsgericht

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Wuppertal die Kündigung von Adolphe Binder als unwirksam bewertet

von Andreas Rehnolt

Kündigung der Ex-Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters
heute vor dem Landesarbeitsgericht
 
In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Wuppertal
die Kündigung von Adolphe Binder als unwirksam bewertet
 
Wuppertal - Der Rechtsstreit der früheren Intendantin des Wuppertaler Tanztheaters Pina Bausch, Adolphe Binder, gegen ihren früheren Arbeitgeber beschäftigt ab heute, 10.30 Uhr in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Am 13. Dezember vergangenen Jahres hatte das  zuständige  Arbeitsgericht Wuppertal entschieden, daß die fristlose Kündigung Binders durch das Tanztheater unwirksam sei. Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufungsverhandlung. 
 
Der Arbeitsvertrag galt ab dem 1. Mai 2017 und war auf fünf Jahre befristet. Die im Juli 2018 ausgesprochene fristlose Kündigung gilt nach Überzeugung der erstinstanzlichen Arbeitsrichter nicht. Eine Verletzung der vertraglichen Pflichten Binders, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses hätten rechtfertigten können, konnte das Gericht nicht feststellen.
 
Der Kündigung vorausgegangen war ein monatelanger Richtungsstreit um die Zukunft der Kompanie der 2009 gestorbenen weltbekannten Choreographin und Namensgeberin Pina Bausch. Die Kündigung Binders war unter anderem damit begründet worden, daß diese angeblich keinen umsetzbaren Spielplan vorgelegt habe. Zudem war ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern kritisiert worden. 
 
Alle Vorwürfe hatte Binder in einer ausführlichen Stellungnahme als „unhaltbar“ zurückgewiesen. Seit knapp einem Jahr hat das Tanztheater Pina Bausch mit der 1958 geborenen Kulturmanagerin Bettina Wagner-Bergelt eine neue künstlerische Leiterin.
 
(Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Dsseldorf, 8 Sa 99/19 - Arbeitsgericht Wuppertal - 5 Ca 1714/18